Nutzungsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: 15. Mai 2025 · In Kraft seit: 15. Mai 2025
1. Begriffsbestimmungen
- «Unruhwerk» / «wir»: Unruhwerk, Place du Bourg-de-Four 9, 1204 Genève
- «Leistung»: Uhrmacherdienstleistungen (Inspektion, Restaurierung, Band- und Batteriewechsel)
- «Kunde»: natürliche oder juristische Person, die eine Leistung in Anspruch nimmt
- «Vereinbarung»: die zwischen Unruhwerk und dem Kunden getroffene Absprache über die zu erbringende Leistung
- «Uhr»: das zur Bearbeitung übergebene Objekt
2. Geltungsbereich und Annahme
Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle über die Website abgegebenen Anfragen sowie für alle persönlich im Atelier oder per Post entgegengenommenen Uhren. Durch Übergabe der Uhr oder Absenden einer Anfrage bestätigt der Kunde, diese Bedingungen gelesen und akzeptiert zu haben. Mindestens erforderlich ist ein Alter von 18 Jahren.
3. Leistungsbeschreibung
Unruhwerk bietet folgende Leistungen an: Werksinspektion & Regulierung (CHF 240), vollständiges Restaurierungsprojekt (CHF 990) und Band- & Batteriewechsel (CHF 130). Die Leistungen werden im Atelier in Genf erbracht. Eine Einsendung aus der Schweiz und dem benachbarten Ausland ist nach vorgängiger Absprache möglich.
4. Auftragsannahme und Ablauf
4.1 Eingang und Zustandserfassung
Bei Eingang wird die Uhr fotografisch dokumentiert und ihr Zustand schriftlich festgehalten. Der Kunde erhält auf Wunsch eine Eingangsbestätigung.
4.2 Befund und Kostenvoranschlag
Nach der ersten Prüfung erhält der Kunde einen schriftlichen Befund mit Kostenangabe. Arbeiten beginnen erst nach ausdrücklicher Freigabe durch den Kunden.
4.3 Ausführung
Die Leistung wird mit der gebotenen Sorgfalt und unter Verwendung geeigneter Materialien erbracht. Abweichungen vom Angebot werden dem Kunden umgehend mitgeteilt.
5. Pflichten des Kunden
- Vollständige und wahrheitsgemässe Angaben zur Uhr (Marke, Alter, bekannte Vorschäden)
- Angabe aller bekannten Mängel oder Reparaturhistorie
- Keine Veranlassung von Eingriffen durch Dritte während laufender Arbeiten bei Unruhwerk
- Abholung der Uhr innert 30 Tagen nach Fertigstellung; danach können Lagergebühren anfallen
6. Geistiges Eigentum
Alle auf der Website enthaltenen Inhalte – Texte, Bilder, Grafiken, Markenzeichen – sind Eigentum von Unruhwerk oder werden unter Lizenz verwendet. Eine Verwendung ohne schriftliche Zustimmung ist nicht gestattet.
7. Zahlung
Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive Mehrwertsteuer. Akzeptierte Zahlungsmittel: Barzahlung, Banküberweisung und gängige Karten. Die Zahlung ist bei Abholung oder nach Rechnungsstellung fällig. Bei Aufträgen über CHF 500 kann eine Anzahlung von 30 % verlangt werden.
Stornierung
Stornierungen nach Arbeitsbeginn werden zu dem Anteil verrechnet, der dem bereits erbrachten Aufwand entspricht.
8. Gewährleistung
Auf erbrachte Arbeiten gilt eine Gewährleistungsfrist von 6 Monaten ab Übergabe, sofern die Uhr sachgemäss behandelt und nicht durch Dritte oder äussere Einwirkung beschädigt wurde. Die Gewährleistung erstreckt sich auf die durchgeführten Arbeiten, nicht auf Folgeschäden oder bereits bestehende Mängel, die bei Übergabe dokumentiert wurden.
9. Haftungsausschluss
Unruhwerk haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den Wert der erbrachten Leistung beschränkt. Für Schäden, die durch Force majeure entstehen (Brand, Diebstahl trotz gesicherter Aufbewahrung, Naturereignisse), ist die Haftung ausgeschlossen.
10. Freistellung
Der Kunde stellt Unruhwerk von Ansprüchen Dritter frei, die aus falschen oder unvollständigen Angaben des Kunden über die übergebene Uhr entstehen.
11. Kündigung und Auftragsrücktritt
Jede Partei kann die Vereinbarung vor Beginn der Arbeiten schriftlich auflösen. Nach Arbeitsbeginn können nur noch jene Teile storniert werden, die noch nicht begonnen wurden. Unruhwerk kann einen Auftrag ablehnen, wenn die Ausführung technisch nicht möglich oder mit den eigenen Qualitätsstandards unvereinbar ist.
12. Streitbeilegung und anwendbares Recht
Diese Vereinbarung unterliegt Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Genf. Bei allfälligen Meinungsverschiedenheiten bemühen sich beide Parteien zunächst um eine einvernehmliche Lösung. Für Konsumenten bleibt die Zuständigkeit am Wohnsitz des Kunden vorbehalten, soweit zwingend gesetzlich vorgeschrieben.
13. Allgemeine Bestimmungen
- Vollständigkeit: Diese Bedingungen bilden zusammen mit dem schriftlichen Auftragsformular die vollständige Vereinbarung.
- Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.
- Verzicht: Das Nichtgeltendmachen eines Rechts gilt nicht als Verzicht.
- Mitteilungen: Schriftliche Mitteilungen per E-Mail oder Post an die in Abschnitt 14 genannten Adressen.
14. Änderungen der Bedingungen
Unruhwerk kann diese Bedingungen anpassen. Das Datum der letzten Änderung ist oben angegeben. Die Nutzung unserer Dienste nach einer Änderung gilt als Zustimmung zu den aktualisierten Bedingungen.
15. Kontakt
Bei rechtlichen Fragen oder Reklamationen:
[email protected]
Unruhwerk, Place du Bourg-de-Four 9, 1204 Genève
Tel.: +41 22 583 41 76